Steuerberatung für alle Steuerpflichten
Wir beraten Sie als Einzelunternehmer, Existenzgründer, Freiberufler, freischaffende Künstler, Angestellte aller Berufsrichtungen oder als Privatpersonen,
als GmbHs, Aktiengesellschaften, Unternehmergesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und als Unternehmen anderer Rechtsformen
sowie
als Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Institutionen
bei der optimalen Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse. Wir nehmen Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden wahr.
Steuererklärung für alle Steuerpflichten
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen für alle Steuerarten als Einzelunternehmer, Existenzgründer, Freiberufler, freischaffende Künstler, Angestellte aller Berufsrichtungen oder als Privatpersonen
als GmbHs, Aktiengesellschaften, Unternehmergesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und als Unternehmen anderer Rechtsformen
sowie
als Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Institutionen
Wir setzen uns für Sie bei den Finanzbehörden ein und vertreten Ihre Interessen bei steuerlichen Aussenprüfungen.
Finanzbuchführung und Lohnbuchführung
Wir übernehmen Ihre laufenden Buchhaltungsarbeiten. Dabei richten wir die Buchführung so ein, dass sie Ihre Anforderungen erfüllt. Sie bekommen von uns die Auswertungen, die Sie wirklich brauchen, entweder auf Papier oder als Datei. Gerne erstellen wir die betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die Ihren spezifischen Informationsbedürfnissen entsprechen.
Wir bieten Ihnen eine offene Postenbuchführung an, aus der bedarfsgerechte Listen der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten, Zahlungsvorschlagslisten für Ihre Lieferantenrechnungen und Vorschläge oder auch fertige Ausdrucke für Mahnungen erstellt werden können.
Gerne richten wir mit Ihnen eine Kostenstellenrechnung ein, wenn Sie weitere Informationen aus Ihrem Unternehmen benötigen.
Ihre Belege und die sonstigen Buchführungsinformationen können Sie uns in Papierform schicken oder in elektronischer Form übermitteln. Insbesondere können Sie ihre Bank beauftragen, uns Ihre Kontobewegungen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Ihre Kassenbewegungen können Sie in einem elektronischen Kassenbuch, das wir Ihnen zur Verfügung stellen, selbst erfassen. Ausgangsrechnungen können, sofern diese elektronisch erstellt werden, per Schnittstelle übernommen werden. Hierzu beraten wir Sie gerne. Durch den Einsatz dieser Übermittlungsformen ist es uns möglich, die Buchführung zeitnah, auch mehrmals innerhalb eines Buchungsmonats, zu verarbeiten und auszuwerten, um so doppelte Erfassungen oder zusätzlichen Überwachungsaufwand bei Ihnen zu vermeiden.
Wenn Sie selber buchen, dann beraten wir Sie bei der Einrichtung und Optimierung Ihrer Buchführung.
Wir übernehmen Ihre Lohnbuchführung, einschließlich aller An-, Um- und Abmeldungen. Auch hier senden wir Ihnen nur die Auswertungen zu, die Sie wirklich brauchen, entweder auf Papier oder als Datei. Durch die Erstellung von Probeabrechnungen können wir verschiedene Gehaltssituationen simulieren. Wir beraten Sie bei der Prüfung Ihrer Lohnbuchführung durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger. Ein Großteil unserer Mandanten nimmt gerne unseren Service in Anspruch, solche Prüfungen in unserem Hause mit unserer Begleitung durchführen zu lassen.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss in einfacher Form nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Wir tun dies auf der Basis Ihrer Buchführung, sei sie von uns erstellt oder von Ihnen in Ihrem jeweiligen Buchführungsprogramm. Wir arbeiten unabhängig von Ihrem Buchführungs- Programm in einem Datev-System.
Wenn Sie, Ihre Gesellschafter, Ihre Mitglieder oder Ihre Bank eine fachliche Beurteilung des Jahresabschlusses wünschen, so geben wir eine solche Beurteilung gerne ab. Der jeweilige Prüfungsumfang ist frei vereinbar. Nähere Ausführungen dazu finden Sie unten im Abschnitt Erstellung von Jahresabschlüssen mit prüferischen Beurteilungen.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse orientiert sich an den vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Grundsätzen. Sämtliche Abschlussarbeiten werden von hoch qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt.
Zur Erstellung des Jahresabschlusses gehört selbstverständlich auch die Erstellung der notwendigen jährlichen Steuererklärungen Ihres Unternehmens.
Gemeinnützigen Einrichtungen, die keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen, wozu sie auch nicht verpflichtet sind, empfehlen wir die Erstellung einer Jahresrechnung, die die Informationsbedürfnisse der interessierten Öffentlichkeit abdeckt. Eine solche Jahresrechnung, die insbesondere auch die vier gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären aus dem Steuerrecht berücksichtigt, ohne deshalb an Transparenz einzubüßen, erstellen wir gerne für Sie. Den Kontenrahmen hierfür haben wir selbst entwickelt.
Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen
Wenn Sie eine Gesellschaft sind, in der die Grenzwerte des § 267 HGB überschritten sind, dann prüfen wir Ihren Jahresabschluss und den Lagebericht nach den gesetzlichen Vorschriften über die Abschlussprüfung. Am Qualitätssicherungsverfahren (peer review) haben wir teilgenommen
Freiwillige Abschlussprüfungen
Wenn keine handelsrechtliche Prüfungspflicht besteht, Ihre Mitglieder, Ihre Gesellschafter oder andere Interessierte, wie z.B. Ihre Bank gleichwohl eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer wünschen, dann können wir Ihnen verschiedene Prüfungsformen anbieten.
Von Ihnen erstellte Jahresabschlüsse können im Umfang einer gesetzlichen Prüfung oder im Umfang einer prüferischen Durchsicht beurteilt werden.
Von gemeinnützigen Einrichtungen erstellte Jahresrechnungen beurteilen wir im Rahmen einer prüferischen Durchsicht, zudem prüfen wir die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Geschäftsführung im Sinne der Satzung, der Abgabenordnung oder Verbandsregelungen (z.B. DPWV).
Erstellung von Jahresabschlüssen mit prüferischen Beurteilungen
Der Umfang der Prüfungshandlungen reicht von der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung über die Prüfung der Plausibilität der Wertansätze im Abschluss, den wir für Sie erstellen, bis hin zur Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Prüfungshandlungen nach den vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Grundsätzen.
Gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen, die keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss aufstellen, wozu sie auch nicht verpflichtet sind, empfehlen wir die Erstellung einer Jahresrechnung, die insbesondere auch die vier gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären aus dem Steuerrecht berücksichtigt. Auch diese Erstellung kann unter Vereinbarung von ergänzenden Prüfungshandlungen durch uns durchgeführt werden. Dabei kann neben der Beurteilung der Plausibilität der Wertansätze eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Geschäftsführung im Sinne der Satzung, der Abgabenordnung oder Verbandsregelungen (z.B. DPWV) vereinbart werden.
Zwischenabschlüsse, Fortbestehensprognosen und Sanierungskonzepte
Wenn Sie wirtschaftliche Schwierigkeiten auf sich zukommen sehen, dann ist es empfehlenswert, so früh wie möglich professionellen Rat einzuholen. In einem ersten Schritt erstellen wir mit Ihnen einen Zwischenabschluss, der nicht unbedingt alle handelsrechtlichen Formerfordernisse erfüllen muss, der Ihnen aber gleichwohl einen Einblick in die betriebswirtschaftliche Lage gibt hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang das Aktivvermögen noch ihre Verbindlichkeiten abdeckt. Darauf aufbauend erstellen wir mit Ihnen Planungsrechnungen, anhand derer Sie sich ein Urteil darüber bilden können, wie sich Rentabilität und Liquidität entwickeln werden.
Diese Schritte führen unmittelbar zur Erstellung von Fortführungsprognosen oder auch Sanierungskonzepten nach IDW-Standard. In den Rechtsfragen, die hierbei auftreten, arbeiten wir mit unabhängigen erfahrenen Anwälten zusammen.
Betriebswirtschaftliche und strategische Beratung in allen Phasen des Unternehmens
Wir beraten Sie von der ersten Geschäftsidee bis zur Gründung, helfen Ihnen bei der Erstellung von Planungsrechnungen, von Businessplänen, wir erstellen Ihren Betriebseröffnungsbogen, wir helfen bei der Beantragung von Steuernummer und Arbeitgebernummer, wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihrer Buchhaltung bei uns oder in Ihrem Hause, bei der Einrichtung und Pflege der notwendigen betriebswirtschaftlichen Informationssysteme und bei der Einrichtung der Lohnkonten, in Ihrem Haus oder bei uns.
Wir beraten Sie in Fragen der strategischen Neuausrichtung Ihres Unternehmens und unterstützen Sie in der Umsetzung, auch durch Schulung und Coaching Ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter.
Wir unterstützen Sie in Finanzierungsfragen, auch in der Vorbereitung oder Begleitung von Bankgesprächen.
Krisenberatung
Wir beraten und begleiten Sie umfassend in Unternehmenskrisen, sowohl im gewerblichen wie auch im gemeinnützigen Bereich. In Fragen des Insolvenzrechts arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
Wir erstellen die notwendigen Abschlüsse und Planungsrechnungen und unterstützen Sie in Gläubigerversammlungen. An der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten wirken wir mit, bei der Umsetzung der Sanierungsschritte unterstützen wir Sie.
Für eine Geschäftsführung auf Zeit in Krisensituationen können wir Ihnen mehrere sehr erfahrener Berater auf diesem Gebiet vermitteln.
Beratung von Stiftungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen
Die Beratung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und auch gemeinnütziger Kapitalgesellschaften ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Wir beraten Sie in allen Fragen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts, in Fragen der Buchhaltung, der Rechenschaft und der Abschlussprüfung sowie - in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Keller und Kollegen - auch in allen Rechtsfragen der gemeinnützigen Körperschaft.
In den Grenzgebieten zwischen Gemeinnützigkeit und Gewerblichkeit haben wir viel Erfahrung. Dies gilt auch für umsatzsteuerliche Fragen, mit denen gemeinnützige Einrichtungen immer wieder konfrontiert werden.
Wir beraten gemeinnützige Institutionen in strategischen Entwicklungsfragen und wir schulen ihre Mitarbeiter. In Fragen der Qualitätsentwicklung arbeiten wir mit erfahrenen Beratern von Wege zur Qualität zusammen.
Wir begleiten gemeinnützige Vereine und die Stiftungen in Krisensituationen, in Situationen, in denen die steuerliche Gemeinnützigkeit ins Wanken gerät und, wenn es nicht zu vermeiden ist, auch in der Liquidation.
Über aktuelle Entwicklungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht unterrichten wir sie in unregelmäßig erscheinenden Mandantenbriefen, die wir vorzugsweise als E-Mails verschicken, und in unseren Seminaren.
Buchhaltung und Prüfungen für gemeinnützige Institutionen
Für Ihre Stiftung, Ihren Verein oder für Ihre gemeinnützige GmbH bieten wir Ihnen neben unseren oben erläuterten klassischen Buchführungsleistungen ergänzende Dienstleistungen bis hin zur Vorbereitung oder Erstellung von Spendenbescheinigungen.
Die Abschlusserstellung und die Abschlussprüfung unter dem Blickwinkel der steuerlichen Anforderungen und der Anforderungen der interessierten Öffentlichkeit, wie etwa Mitglieder, Gläubiger oder potenzielle Geldgeber, bieten wir Ihnen in der gleichen Qualität wie für gewerblich tätige Unternehmen. Unsere Leistungen in der Abschlusserstellung und der Abschlussprüfung haben wir separat für Sie dargestellt.
Erstellung von Spendenbescheinigungen
Die Erstellung von Spendenbescheinigungen ist bisweilen ein zeitaufwendiges Thema, das Sie häufig zu Jahresbeginn sehr stark in Anspruch nimmt. Hierfür haben wir eine Softwarelösung, mit der wir Spendenbescheinigungen aus den Daten Ihrer Buchhaltung heraus, auch aus der in Ihrem Programm geführten, erstellen können. In diesem Fall müssen allerdings vor dem Buchungsjahr, für das Spenden bescheinigt werden sollen, Anpassungen in Ihrer Buchhaltung vorgenommen werden. Es werden auch bestimmte Änderungen im Buchungsverhalten notwendig werden, um zu einer reibungslosen Erstellung der Spendenbescheinigungen zu gelangen.
Wir informieren außerdem in unseren unregelmäßig erscheinenden Informationsbriefen über Änderungen in Spendenrecht und wir geben Ihnen, wenn es notwendig wird, elektronische Vorlagen für Spendenbescheinigungen, wenn Sie solche selber ausstellen wollen.

